Kann man Pflegegeld oder Pflegegrad für ein ADHS-Kind beantragen?

Kann man einen Pflegegrad für ein ADHS-Kind erhalten?

Das Leben mit einem ADHS-Kind ist kräftezehrend. Du schaffst die Alltagsstruktur, begleitest die emotionalen Ausbrüche, organisierst Therapien – und fragst dich manchmal: Gibt es finanzielle Unterstützung? Kann mein Kind einen Pflegegrad erhalten? Die gute Nachricht: Ja, es ist möglich.


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Die weniger gute Nachricht: Der Weg dorthin ist nicht immer einfach. Dieser Leitfaden zeigt dir, ob dein ADHS-Kind einen Pflegegrad bekommen kann und was du konkret tun musst. Der Leitfaden ist Teil von Step 8 der ADHS-Journey©ADHS daheim.

Kann mein ADHS-Kind einen Pflegegrad erhalten?

Die Antwort ist differenziert: Ein Pflegegrad ist nicht automatisch mit der ADHS-Diagnose verbunden. Es kommt darauf an, wie stark die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Alltagskompetenz tatsächlich ist.

Das Pflegegrad-System verstehen

Das deutsche Pflegeversicherungssystem (SGB XI) basiert auf dem Gedanken, dass Menschen einen Pflegegrad erhalten, wenn sie aufgrund ihrer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit dauerhaft – also voraussichtlich länger als sechs Monate – Hilfe im Alltag brauchen. Es gibt fünf Pflegegrade:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Für ADHS-Kinder ist der entscheidende Punkt, dass der Fokus nicht auf der Diagnose ADHS selbst liegt, sondern auf der praktischen Auswirkung im täglichen Leben. Das ist wichtig zu verstehen – dein Kind muss nicht schwer körperlich behindert sein. Es geht um die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit in den Bereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung krankheitsbezogener Anforderungen und Gestaltung des Alltags.

ADHS und die Alltagskompetenz: Hier greift der Pflegegrad

Bei ADHS-Kindern geht es oft nicht um körperliche Pflege, sondern um ständige Beaufsichtigung, Anleitung und emotionale Unterstützung. Typische Situationen, bei denen ein Pflegegrad zutragen kann:

Dein Kind kann sich morgens nicht selbst anziehen, weil es die Reihenfolge nicht allein schafft und ständig abschweift.

Es braucht intensive Unterstützung und Beaufsichtigung, um Hausaufgaben zu erledigen – nicht wegen mangelnder Intelligenz, sondern wegen der Exekutivfunktionsstörung.

Dein Kind hat massive emotionale Dysregulation, ständige Gefühlsausbrüche, und du musst es konstant deeskalieren.

Es kann sich selbst nicht sicher versorgen (vergisst zu essen, trinken, vergisst tägliche Hygiene).

Dein Kind braucht konstante Strukturierung und externe Regulation, um den Alltag zu bewältigen – deutlich mehr als ein Kind ohne ADHS.

Das ist nicht ein „normales Trotzalter“. Das ist ein neurobiologisches Defizit, das rechtfertigen kann, dass du einen Pflegegrad für dein Kind beantragst.

Der Weg zum Pflegegrad: Schritt für Schritt

Schritt 1: Antrag stellen

Der erste Schritt ist denkbar einfach – und doch oft eine Überwindung. Du kontaktierst deine Pflegekasse, die bei deiner Krankenkasse angesiedelt ist. Das geht telefonisch, schriftlich oder online – es ist völlig formlos. Eine kurze Erklärung reicht: „Mein Kind hat ADHS und braucht umfangreiche Unterstützung und Beaufsichtigung im Alltag. Ich möchte einen Pflegegrad beantragen.“

Das war’s. Die Pflegekasse wird dann alle notwendigen Unterlagen einleiten.

Schritt 2: Ärztliche Stellungnahmen vorbereiten

Jetzt ist es wichtig, dass du deine medizinischen Unterlagen zusammenstellst:

  • Ärztliche ADHS-Diagnose (Kinderarzt, Kinder- und Jugendpsychiater)
  • Aktuelle ärztliche Berichte und Stellungnahmen
  • Ggf. psychologische Gutachten oder Testungen (IQ-Tests, Aufmerksamkeitstests)
  • Schulberichte und pädagogische Einschätzungen

Diese werden der Pflegekasse übergeben – teils von dir, teils fordert die Pflegekasse diese direkt an.

Schritt 3: Die MDK-Begutachtung – das Herzstück

Nach etwa zwei bis vier Wochen meldet sich der Medizinische Dienst (MDK) oder ein unabhängiger Gutachter bei dir und macht einen Termin zur Begutachtung im häuslichen Umfeld aus. Das ist der entscheidende Moment. Der MDK-Gutachter kommt zu euch nach Hause und beobachtet:

  • Wie dein Kind einen typischen Tag bewältigt
  • Wie stark deine ständige Unterstützung und Anleitung notwendig ist
  • In welchen Bereichen dein Kind nicht selbstständig agieren kann
  • Wie häufig und intensiv deine Intervention erforderlich ist

Wichtig: Unterschätze nicht die Relevanz dieses Termins. Der Gutachter bewertet dein Kind nicht in einer künstlichen Prüfungssituation, sondern im echten Alltag. Das ist ein Vorteil für ADHS-Kinder, weil die neurobiologischen Probleme hier deutlicher werden.

Schritt 4: Das Pflegetagebuch – deine beste Waffe

Viele Eltern machen hier einen Fehler: Sie denken, der Gutachter sieht beim Termin bereits alles. Das ist nicht immer der Fall. Ein Pflegetagebuch ist deine beste Dokumentation. In den zwei bis drei Wochen vor dem MDK-Termin solltest du protokollieren:

  • Wie viele Minuten brauchst du täglich, um dein Kind zu beaufsichtigen?
  • Wie oft musst du intervenieren (deeskalieren, neu strukturieren, erinnern)?
  • Welche Aufgaben kann dein Kind nicht allein erledigen?
  • Wie ist die emotionale Belastung durch die ADHS?

Konkrete Beispiele sind wertvoll:

„Montag 07:30 Uhr: Kind wacht auf, kann sich nicht motivieren, aufzustehen. 20 Minuten Überzeugungsarbeit nötig. 08:00 Uhr: Kind sitzt immer noch im Pyjama, hat geduscht, aber ist nicht zum Anziehen gekommen. Ich muss jeden Schritt ansagen: Hose, Socke, Shirt. 15 Minuten. 08:30 Uhr: Kind vergisst die Schultasche. Ich muss es erinnern. Auf dem Weg zur Schule: Kind rennt weg, ist abgelenkt. Ich muss es ständig bremsen. Insgesamt: 45 Minuten intensive Unterstützung am Morgen allein.“

Dieser konkrete, zeitliche Nachweis ist oft ausschlaggebend. Viele Gutachter sagen später: „Das Tagebuch hat den Unterschied gemacht.“

Was ist realistisch? Pflegegrad-Chancen bei ADHS

Die ehrliche Antwort: Ein Pflegegrad für ein ADHS-Kind ist möglich, aber nicht garantiert. Es hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab. Manche Kinder mit ADHS erhalten Pflegegrad 1 oder 2, andere bekommen gar keinen. Die Chancen steigen, wenn:

Das Kind sehr massiv in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt ist

Die emotionale Dysregulation schwerwiegend ist

Die ADHS mit anderen Behinderungen kombiniert ist (z.B. Lernbehinderung, oppositionelle Verhaltensstörung)

Die ständige Beaufsichtigung und Anleitung zeitlich messbar ist (mindestens mehrere Stunden täglich)

Der Widerspruch, wenn der Antrag abgelehnt wird

Viele ADHS-Kinder bekommen zunächst eine Ablehnung. Das ist nicht das Ende! Du hast das Recht auf Widerspruch, und bei ADHS ist Widerspruch oft erfolgreich, weil:

  • Gutachter die Subtilität der ADHS unterschätzen (sie sehen ein Kind, das auf den ersten Blick „normal“ aussieht)
  • Der tatsächliche Pflegeaufwand nicht vollständig erfasst wurde
  • Die Beaufsichtigung und Regulation nicht gewürdigt werden

Beim Widerspruch:

  • Reiche zusätzliche ärztliche Stellungnahmen ein
  • Dokumentiere noch präziser den täglichen Pflegeaufwand
  • Fordere eine persönliche Anhörung an
  • Nutze ggf. die Unterstützung eines Rechtsanwalts oder Sozialverbands (kostenlos oft über VdK oder Sozialverband)

Alternative: Eingliederungshilfe nach SGB IX

Es gibt noch einen anderen Weg, der für viele ADHS-Kinder sogar besser funktioniert: die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX (bei Kindern oft über das Jugendamt, SGB VIII, §35a).

Diese richtet sich nicht nur an Kinder mit körperlichen Einschränkungen, sondern auch an Kinder mit seelischen Behinderungen – und ADHS wird hier oft anerkannt. Die Leistungen sind anders, aber teilweise umfangreicher:

  • Schulbegleitung (1:1-Unterstützung in der Schule)
  • Therapeutische Leistungen (Therapien, Logopädie, etc.)
  • Freizeit- und Ferienmaßnahmen (spezialisierte Betreuung)
  • Unterstützung bei der Alltagsstrukturierung

Der Antrag geht hier ans Jugendamt (für Kinder bis 18 Jahre). Die Chancen sind oft höher als beim Pflegegrad, weil das Kriterium anders ist: nicht „Pflegebedarf“ sondern „Beeinträchtigung der Teilhabe“.

Pflegegrad vs. Eingliederungshilfe

KriteriumPflegegradEingliederungshilfe
Voraussetzungerhebliche Einschränkung der Selbständigkeit, Pflegebedarf >6 Monateseelische Gesundheit weicht >6 Monate vom typischen Zustand ab, Teilhabe-Beeinträchtigung
AntragstellungPflegekasse bei der Krankenkasse (formlos, telefonisch/schriftlich)Jugendamt, schriftlich, ärztliches/psychologisches Gutachten
PrüfungMDK-Begutachtung im häuslichen UmfeldHilfsbedarf/Teilhabeprüfung durch Jugendamt & ggf. Stellungnahme Fachärzte
LeistungenPflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, ggf. SachleistungenSchulbegleiter, Therapien, Freizeitangebote, soziale Teilhabe, Förderung
TrägerPflegekasseJugendamt (bei seelischer Behinderung nach §35a SGB VIII)
Typische Situationtägliche Beaufsichtigung, Unterstützung bei Alltagsverrichtungen, Selbstversorgungsproblemdauerhafte Schwierigkeiten im sozialen, emotionalen Bereich, Teilhabeprobleme im Schul- oder Freizeitbereich
Vergleich Pflegegrad vs. Eingliederungshilfe bei ADHS-Kindern

Praktische Tipps für deinen Antrag

  1. Sei konkret und ehrlich: Nicht übertreiben, aber auch nicht untertreiben. Beschreibe den täglichen Aufwand sachlich und zeitlich.
  2. Sammle Belege: Berichte von Schule, Arzt, Therapeuten – je mehr Belege, desto besser.
  3. Nutze die Sprache der Pflegekasse: Sprich von „Unterstützungsbedarf“, „Beaufsichtigung“, „externer Regulation“, nicht nur von „ADHS“ oder „schwierig“.
  4. Dokumentiere im Pflegetagebuch: Das ist oft das Zünglein an der Waage.
  5. Bereite deinen Termin vor: Denke vorab, welche Szenen du zeigen kannst, wo die Beeinträchtigung deutlich wird.
  6. Hole dir Hilfe: Scheue nicht, einen Rechtsbeistand vom VdK oder Sozialverband zu nutzen. Kostenlos, oft erfolgreich.
  7. Widerspruch ist nicht das Ende: Viele Erstanträge werden abgelehnt. Widerspruch hat bei ADHS gute Chancen.

Das Wichtigste zum Mitnehmen

Ein Pflegegrad für dein ADHS-Kind ist nicht garantiert – aber möglich, wenn die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit nachweisbar und erheblich ist. Der Prozess braucht Geduld, gute Dokumentation und Durchhaltevermögen. Gleichzeitig gibt es mit der Eingliederungshilfe eine oft bessere Alternative, die du parallel prüfen solltest.

Das Ziel ist nicht, dein Kind zu „etikettieren“ – sondern dich als Elternteil zu unterstützen, damit du weniger allein bist und dein Kind die Struktur und Hilfe bekommt, die es braucht.

Der Pflegegeld für ein Kind mit ADHS ist ein Aspekt, wie du Unterstützung für Daheim erhalten kannst.


Wichtiger Hinweis: Diese Website dient ausschließlich der Information und Aufklärung. Sie ersetzt keine ärztliche oder therapeutische Beratung, Diagnostik oder Behandlung. Bei Fragen zur Gesundheit deines Kindes wende dich bitte immer an qualifizierte Fachkräfte (Kinderarzt, Kinder- und Jugendpsychiater, Psychotherapeuten).